Kreuz Grundschule Dortmund

Gemeinsames Lernen

  1. Was ist Gemeinsames Lernen?

Im Gemeinsamen Unterricht lernen und leben Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam in einer Klasse. Jedes Kind wird mit seinen eigenen Kompetenzen, Fähigkeiten und Begabungen angenommen und geachtet.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die sonderpädagogische Förderung bilden die §§ 19, 20 SchulG. Die

Schulaufsicht entscheidet, nachdem sie den Eltern die beabsichtigte Entscheidung mitgeteilt hat und in dem sich anschließenden Gespräch möglichst Einvernehmen über die Förderung des Kindes erzielt hat (AO-SF § 12, 5), über den Förderbedarf, Förderschwerpunkt bzw. vorrangigen Förderschwerpunkt sowie den Förderort. Förderort kann eine allgemeine Schule sein, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen (s. 4.1). Notwendige Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung im GU der Grundschule ist ein Antrag der Eltern auf Teilnahme am GU (SchulG § 20, 7.“ 1


  1. Unsere pädagogischen Leitziele

Das Ziel des Gemeinsamen Unterrichts ist die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler in einer wohnortnahen Schule. Sie sollen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld bleiben und gemeinsam leben und lernen. Wir möchten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen persönlichen Kontakt zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern aufbauen, der sich auch auf den außerschulischen Bereich ausbreitet. Nachbarskinder, die gemeinsam eine Schule besuchen, finden einen gemeinsamen Lebensrhythmus und verbringen so eher die Freizeit gemeinsam.


Behinderte Schülerinnen und Schüler lernen sich im Vergleich zu anderen Kindern wahrzunehmen und realistisch einzuschätzen. Durch das gemeinsame Handeln und Lernen entsteht ein Gemeinschaftsgefühl, welches auch die Lernmotivation fördert, da alle Kinder mitmachen wollen.


Das soziale Bewusstsein aller Schülerinnen und Schüler wird gefördert. Nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler lernen im Gemeinsamen Unterricht jeden Menschen mit seinen individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten wahrzunehmen, zu akzeptieren und zu unterstützen. Sie treten Schwächeren eher vorurteilsfrei gegenüber und verhalten sich solidarischer.


  1. Sonderpädagogische Förderung an der Kreuz-Grundschule

Insgesamt besuchen die Kreuz-Grundschule ca. 270 Kinder. 4-5% der Kinder werden im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts sonderpädagogisch gefördert. Unsere Schule besuchen Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und Hören und Kommunikation.

Grundlage der Förderung aller Kinder sind die Unterrichtsvorgaben der Grundschule. Kinder, die sonderpädagogisch gefördert werden, werden je nach Art des Förderbedarfs entweder zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Basis für die Förderung der Kinder die zielgleich gefördert werden, sind die Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule. Für Kinder, die im Bildungsgang Lernen sonderpädagogisch gefördert werden, gelten die Vorgaben der Grundschule und die Richtlinien des Förderschwerpunktes Lernen.

Bei Schülerinnen und Schülern, die zieldifferent  unterrichtet werden, erfolgt zum Schuljahresende keine Versetzung. Sie nehmen im nächsten Schuljahr am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten keine Notenzeugnisse sondern Berichtszeugnisse, in denen der individuelle Lernstand in den einzelnen Fächern, das Lern- und Arbeitsverhalten und gegebenenfalls die Fortschritte in den einzelnen Entwicklungsbereichen beschrieben werden.

    1. Rahmenbedingungen

In der Kreuz-Grundschule werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf jeweils in einer Klasse der Jahrgangsstufe gemeinsam gefördert, um die Stunden der Sonderpädagogen zu bündeln. Sollte bei einem Kind in einer Parallelklasse erst im Verlauf der Schulzeit ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, so verbleibt dieses Kind in seinem gewohnten Klassenverband.


Klassengröße

Ideal für den gemeinsamen Unterricht ist eine überschaubare Klassengröße von ca. 20 Kindern einschließlich der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei der Klassenbildung von GU-Klassen gelten in NRW allerdings die gleichen Vorschriften, wie für alle Klassen, sodass auch eine Klassengröße von 30 Kindern möglich wäre. An der Kreuz-Grundschule wird aber versucht eine überschaubare Klassengröße zu ermöglichen.


GU-Raum

Zur Förderung der Kinder in Kleingruppen steht unserer Sonderpädagogin ein kleiner Differenzierungsraum zur Verfügung.


Medien, Materialien und Methoden

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden spezielle Medien und Materialien angeschafft. Die Auswahl der Medien und Materialien für die Förderung orientiert sich an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler. Neben individuellen Materialien für die Unterrichtsfächer werden auch spezifische Materialien zur Förderung der unten aufgeführten Entwicklungsbereiche eingesetzt.

Es werden vielfältige Unterrichtsmethoden (Fächerübergreifender Unterricht, Projektorientierter Unterricht, Lernen an Stationen, Freiarbeit, Werkstattarbeit…) angewendet, die eine innere Differenzierung ermöglichen, damit der Anteil an gemeinsamen Lernzeiten möglichst hoch ist.


    1. Organisation

Die sonderpädagogische Förderung an der Kreuz-Grundschule findet auf vielfältige Weise statt. Sie orientiert sich vor allem an dem individuellen Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler und den Rahmenbedingungen der Kreuz-Grundschule.

Zu den unterschiedlichen Organisationsformen gehören:

  • Individuelle Fördermaßnahmen (Reduzierung des Umfangs und des Niveaus, Erhöhung der Bearbeitungszeit, individuelle Hilfestellung, Differenzierung durch Medien und Material, Differenzierung von Zielen)

  • Teamteaching im Klassenverband

  • Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Kleingruppe mit Mitschülerinnen und Mitschülern mit aber auch ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Dieses erfolgt sowohl im eigenen Klassenverband, als auch klassen- und jahrgangsübergreifend

  • Einzelförderung



  1. Förderplanung

In der Kreuz-Grundschule liegt der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein individueller Förderplan zu Grunde. Dieser wird von der Sonderpädagogin in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erstellt und evaluiert. Im Mittelpunkt der Förderplanung steht das Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten.

Der Förderplan ergibt sich aus intensiver Beobachtung und Diagnostik. Bei der Förderplanung wird der aktuelle Entwicklungsstand aufgezeigt und es werden Förderziele und -maßnahmen formuliert, die zur Förderung der entsprechenden Entwicklungsbereiche beitragen.

Bei der individuellen Förderung werden neben den Lernbereichen und Unterrichtsfächern stehen auch entwicklungsspezifische Förderaspekte im Fokus der Förderplanung. In der folgenden Abbildung werden verschiedene Entwicklungsbereiche aufgezeigt 2







 







Der Förderplan wird regelmäßig evaluiert und weitergeschrieben.

Am Ende jeden Schuljahres wird für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein kurzer Entwicklungsbericht geschrieben. Es wird überprüft, ob weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt und ob der Förderort Grundschule noch der geeignete Rahmen für die sonderpädagogischen Förderung der Schülerin oder des Schülers ist.


  1. Zusammenarbeit


5.1. Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist für uns ein wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Unterrichts. Ohne eine intensive Unterstützung durch das Elternhaus ist es schwierig im Gemeinsamen Unterricht, nur durch schulische Förderung, bestmögliche Lern- und Entwicklungsfortschritte zu erzielen. Für uns ist es wichtig mit den Eltern regelmäßig in Kontakt zu stehen um:

  • eine vertrauensvolle Basis für die Zusammenarbeit aufzubauen

  • die Bedürfnisse und Erwartungen der Eltern und Kinder festzustellen

  • Absprachen über die Ziele der Förderung und der Zusammenarbeit zu treffen

  • zu beraten


5.2. Schulische Zusammenarbeit

Alle an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen arbeiten in der Kreuz-Grundschule zusammen und treffen Absprachen bezüglich Förderplanung, Diagnostik, Unterrichtsinhalten und didaktische und methodische Umsetzung. Hierzu gehören die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schule, die Sonderpädagogin, Integrationshelferinnen und die Mitarbeiter des Offenen Ganztages. Es findet eine intensive und wechselseitige Beratung statt. Die Sonderpädagogin berät bei Bedarf auch Kollegen, die keine Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben.


5.3. Außerschulische Zusammenarbeit

Neben der schulischen Zusammenarbeit hat die Kooperation mit außerschulischen Förderstellen einen hohen Stellenwert für unsere Arbeit.

Wir stehen in Kontakt mit:

  • Erzieherinnen des abgebenden Kindergartens

  • Ärzten und Therapeuten, Psychologen

  • Mitarbeiten des Jugendamtes und der Sozialpädagogischen Familienhilfe

  • Erziehungsberatungsstelle und Schulpsychologische Beratungsstelle

  • Lerntherapeuten

  • Koordinatoren und Moderatoren für den Gemeinsamen Unterricht in Dortmund


1 siehe Leitfaden Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht und in der Förderschule 2010, S. 58

2 siehe  Leitfaden Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht und in der Förderschule 2010, S. 47

 

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